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Die neue Lebensmittelinformationsverordnung

Lebensmitteletiketten

Am 13. Dezember 2014 erlangt die europäische Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 (LMIV) ihre volle Gültigkeit. Die dort für alle EU-Länder verbindlich formulierten, einheitlichen Normen stellen die Lebensmittelbranche vor große Herausforderungen. Die LMIV schreibt detailliert vor, wie Lebensmittel künftig zu kennzeichnen sind und legt neue Regeln für Werbung, Aufmachung und Verkauf von Lebensmitteln über das Internet fest. Insbesondere bei der Produktetikettierung mittels Lebensmittel-Etiketten und der Informationsweitergabe müssen neue Vorgaben erfüllt werden. Sinn dieser neuen Regelungen ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen. Zweitens sollen die unterschiedlichen nationalen Verordnungen der einzelnen EU-Ländern vereinheitlicht werden.

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Lebensmitteletiketten als Informationsträger

Die Fülle von Neuerungen bei der Lebensmittelkennzeichnung wirft bei Herstellern und dem Lebensmittelhandel etliche praktische Fragen auf: Passen die erweiterten Angaben überhaupt auf das Lebensmittel-Etikett oder die Verpackung? Welche Anpassungen sind auf den Lebensmitteletiketten vorzunehmen? Müssen die bestehenden Kennzeichnungs- und Etikettiersysteme gegebenenfalls erneuert werden? Welches Etikettierverfahren ist das richtige, oder braucht man etwa gleich ein neues Lebensmitteletikett?

Die Verordnung legt Schriftgrößen für die verschiedensten Angaben auf den Lebensmitteletiketten fest. Diese müssen an „gut sichtbaren“ Stellen stehen, in einer gut lesbaren, mindestens 1,2 mm großen Schrift. Was von den Herstellern gebraucht wird, ist also in erster Linie mehr Platz auf den Lebensmitteletiketten, um die vielen geforderten Informationen sach- und formgerecht unterzubringen. Hier sind die Etikettenhersteller gefordert, passende Lösungen für die Industrie anzubieten. Lebensmitteletiketten, die labelprint24 in Form von personalisierbaren Rollenhaftetiketten, Sandwichetiketten und Bookletetiketten jederzeit in jeder beliebigen Auflage anbieten kann. Unsere Lebensmitteletiketten sind die perfekte Antwort auf jedes Kennzeichnungsproblem.

Jedes Unternehmen, das Lebensmittel bearbeitet, ist gesetzlich verpflichtet, eine Zertifizierung nach HACCP nachzuweisen. Diese Pflicht gilt neben den Herstellern auch für deren Lieferanten, wie die Zulieferer von Etiketten und anderem Verpackungsmaterial.

Hintergrundinformationen:

Was steht in der neuen Verordnung?

Lebensmittel, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt und zur Selbstbedienung angeboten werden, müssen mit allen LMIV-Pflichtinformationen ausgestattet werden. Es handelt sich hierbei um Produkte, die tagesaktuell abgefüllt und angeboten werden, zum Beispiel Feinkost- oder Obstsalate. Diese Gebinde gelten europarechtlich nicht als „Vorverpackung“, sondern als lose Ware, mit der Folge, dass es Sache der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten ist, die Informationsanforderungen festzulegen.

Für lose Ware ist eine Information über Allergene Stoffe vorgesehen. Die Information kann schriftlich oder elektronisch bereitgestellt werden und in bestimmten Fällen auch mündlich erfolgen – immer vorausgesetzt, dass auf die Informationsbereitstellung mittels eines Aushanges deutlich wahrnehmbar hingewiesen wird.

Die Nährwertkennzeichnung wird Pflicht: Künftig müssen EU-weit der Kaloriengehalt sowie sechs Nährstoffe angegeben werden. Es handelt sich um die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Weitere Angaben sind freiwillig, insbesondere die Auskunft, wie viel ein Produkt zur empfohlenen Tageszufuhr beiträgt. Diese Nährwertkennzeichnung ist erst nach einer Übergangsfrist ab 2016 verpflichtend.

Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch: Bislang war sie nur für Rindfleisch verpflichtend. Demnächst muss diese Angabe auch bei Schwein, Lamm, Geflügel und Ziege gemacht werden.

Allergene: Schon bisher müssen die Hersteller Allergene in der Zutatenliste kennzeichnen. Neu ist, dass diese Informationen zusätzlich optisch hervorgehoben werden. z. B. durch eine andere Schriftart. Auch bei unverpackten Lebensmitteln gilt die Informationspflicht über Allergene.

Imitate deutlicher machen: Bei Lebensmitteln, bei denen ein Bestandteil, der klassischer Weise verwendet wird, durch eine andere Zutat ersetzt wird, muss die Kennzeichnung das deutlich machen. Neben dem Produktnamen wird auf den Ersatzstoff hingewiesen werden. Fleisch- oder Fischerzeugnisse, die den Anschein erwecken könnten, es handele sich um ein gewachsenes Stück, die aber aus kleineren Stücken zusammengesetzt sind, tragen den Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ oder „aus Fischstücken zusammengefügt“.

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